- Pressemitteilung BoxID 497168
Sicherheitsarchitektur auf dem Prüfstand
Prof. Lange kritisiert als Sachverständiger vor NSU-Untersuchungsausschuss Ausrichtung der Sicherheitspolitik auf nur eine Gefahrenlage
Vor dem Untersuchungsausschuss sprach sich Hans-Jürgen Lange dagegen aus, die föderal ausgerichtete Sicherheitsarchitektur grundsätzlich in Frage zu stellen. Er kritisierte die Tendenz der Sicherheitspolitik, sich immer wieder auf nur eine Gefahrenlage auszurichten, sei es Organisierte Kriminalität, Rechtsextremismus, islamistischer Terrorismus. Hierdurch würden andere Gefahrenpotentiale für die Bundesrepublik automatisch vernachlässigt und erst dann wieder in den Fokus geraten, wenn spektakuläre Anschläge passierten.
Laut dem Politologen Lange sind in Deutschland 38 Sicherheitsbehörden tätig, hauptsächlich aus dem Bereich Polizei und Nachrichtendienste. Zähle man die Staatsanwaltschaften der Länder und des Bundes sowie einige Sonderbehörden des Bundes mit, gehe die Zahl auf 59 verschiedene Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Trotz der großen Zahl zeigte sich Lange "sehr skeptisch" gegenüber Forderungen nach einer Zentralisierung oder Zusammenlegung der Behörden. "Diese führen nicht automatisch zu mehr Effizienz, Großbehörden sind wesentlich fehleranfälliger als dezentrale Einheiten." Außerdem, so der Wissenschaftler, sei das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten eine rechtsstaatliche Errungenschaft, die keinen vermeintlichen Sachzwängen geopfert werden sollte.
Zu der häufig verlangten Verringerung der Zahl der 16 Landesämter für Verfassungsschutz gab Lange zu bedenken, dass nicht klar sei, wie dann die parlamentarische Aufsicht über solche länderübergreifenden Einrichtungen adäquat funktionieren solle und könne. Auch sei die politische Verantwortung dann nicht mehr gegeben. Es drohe in einem solchen Fall die Verselbständigung von Behördenstrukturen. Er sprach sich vor dem Untersuchungsausschuss dafür aus, parlamentarisch verankerte Beauftragte für die Kontrolle der Nachrichtendienste einzurichten.
Der Wissenschaftler empfahl zudem, die Praxis für den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes zu verbessern, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsinstanzen zu intensivieren, den Datenschutz bei behördlichen Informationssammlungen aufzuwerten und die Ausbildung der Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden verstärkt an deren spezifischen Belangen auszurichten.
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