- Pressemitteilung BoxID 529162
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege lassen sich in den Bundesländern zu unterschiedlichen Kosten erbringen
Vertragsverhandlungen zwischen Pflegediensten und Krankenkassen im Bereich der Häuslichen Krankenpflege (gem. SGB V) erscheinen insbesondere in Bezug auf die Findung leistungsgerechter Vergütungshöhen immer öfter "ins Stocken zu geraten" und können häufig erst durch einen Schiedsspruch entschieden werden. Die aktuelle Studie von Lexington Consulting greift den ökonomischen Teil der Fragestellung auf und liefert Aussagen bezüglich der Kostenseite, die zusätzliche Transparenz schaffen können.
Die Analyse zeigt als ein zentrales Ergebnis, dass Unterschiede bei einer leistungsgerechten Vergütung zwischen den Bundesländern kostenseitig gerechtfertigt sind. Die Gesamtkosten je Pflegestunde können zwischen einzelnen Bundesländern bis zu 30 % auseinanderliegen. Hintergründe sind nachvollziehbar variierende Gesamtkosten sowie unterschiedliche Nettojahresarbeitszeiten, bei denen z. B. die Berücksichtigung der kostenrelevanten Fehltage eine wichtige Einflussgröße darstellt. Zurückführen lässt sich dies auf vielfältige, strukturell unterschiedliche Faktoren. So sind z. B. die Personalkosten in Sachsen-Anhalt niedriger als in Brandenburg. In Thüringen sind adäquate Gewerbeimmobilien - die für ein Büro eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden könnten - günstiger anzumieten, als z. B. in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Insgesamt wird festgestellt, dass die Erbringung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern zu den geringsten Kosten pro Stunde auch unter Berücksichtigung von Optimierungspotenzialen möglich ist, die kostenintensivste Leistungserbringung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die Studie baut für die Methodik ein ganzheitliches Kostenmodell auf. Statistische und nachvollziehbare Informationen dienen als Grundlage zur Ermittlung kalkulatorischer Kostensätze. Die Gesamtkosten umfassen dabei Personal-, Kfz-, Miet- als auch weitere Sachkosten. Ein Stundensatz für die Erbringung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege wird daraus sowie durch die Verbindung mit arbeitszeitrelevanten Daten berechnet. Die Analyse ermöglicht somit eine bundesweit vergleichende Darstellung der Kostensituation. Dabei werden insbesondere auch potenzielle Optimierungsansätze (z. B. Größe der Pflegedienste i. V. m. Skaleneffekten) aufgegriffen. Dies ist wichtig, da Leistungen gem. § 132a Abs. 2 Satz 5 SGB V i. V. m. § 12 SGB V wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden sollen. Die hohe Qualität der erbrachten Leistungen wird stets als bundesweit gleich vorausgesetzt.
Das Inhaltsverzeichnis der Studie kann auf www.lexington.de heruntergeladen werden. Ein Bestellformular zum Erwerb der Studie kann unter studien@lexington.de angefordert werden.
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