- Pressemitteilung BoxID 527330
Klare Preisdarstellung in Onlineshops zwingend erforderlich
OLG Hamm: Mindermengenzuschlag darf nicht in Versandkostenhinweis versteckt werden
In der im Streit stehenden Darstellung zweier Mitbewerber hatte der abgemahnte Onlineshop zwar über den an jedem Preis verlinkten Begriff "Versandkosten" und der erscheinenden Darstellung auf de Mindermengenzuschlag für Bestellungen unterhalb eines Warenwertes von 15 EUR in Höhe von 3,50 EUR hingewiesen. Dies war für den abmahnenden Mitbewerber jedoch keine rechtskonforme Darstellung.
Die Richter folgten dieser Ansicht und sehen insbesondere in dem "Verstecken" innerhalb der Versandkostendarstellung den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und konstatieren, dass insbesondere dann, wenn der Verbraucher keinerlei Interesse an den anfallenden Versandkosten habe, die Darstellung nicht klar ist. Den nur dann, wenn der Verbraucher aktiv den Link "Versandkosten" angeklickt habe, habe er die Information über den anfallenden Mindermengezuschlag erhalten. Aufgrund dieser Vorgehensweise sei durch die fehlende klare Darstellung für den Verbraucher der Anfall eines Mindermengenzuschlages unter Umständen nicht erkennbar und daher ein Rechtsverstoß.
"Die Konsequenz dieses Urteils ist, dass auf sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten (z.B. Mindermengenzuschlag) oder Beschränkungen (z.B. Mindestbestellwert) in jeder Artikelbeschreibungen hingewiesen werden sollte." erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der Kanzlei volke2.0.
Über Kanzlei volke2.0
volke2.0 ist seit mehr als 12 Jahren ausschließlich in den Bereichen Intellectual Property(Marken-, Wettbewerbs-, Patent- und Urheberrecht) und Informationstechnologierecht tätig.Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Schnittemenge der beiden Gebiete: Intellectual Property and Information Technology. Die hochspezialisierten Fachanwälte betreuen national und international tätige E-Commerce / E-Business-Anbieter, EDV- und Software-Anbieter, Internet (Service) Provider, Werbe-/Marketingagenturen und Verlage. (www.volke2-0.de )
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