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EuG-Urteil: Salvador Dalis Erben erhalten urheberrechtliche Folgevergütung

Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei festzulegen, wem nach dem Tod des Urhebers eines Kunstwerks das Folgerecht zugute kommt

(PresseBox) Berlin, , EU-Richtlinie 2001/84/EGsieht obligatorisch ein Folgerecht zugunsten des Urhebers eines Kunstwerks und, nach seinem Tod, zugunsten seiner Rechtsnachfolger vor. Das...

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