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- Pressemitteilung BoxID 486109
Gemeinsames Sachverständigenverzeichnis für 2012 veröffentlicht
(PresseBox) (Chemnitz, )
Die sächsischen IHKs und HWKs haben das gemeinsame Sachverständigenverzeichnis für das Jahr 2012 veröffentlicht.
Das Verzeichnis ist als Broschüre erschienen und enthält die von den Industrie- und Handelskammern auf den Sachgebieten der Wirtschaft bestellten Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung. Das Spektrum reicht dabei von A, wie Altbausanierung bis W, wie Wasserversorgung. Soweit die IHKs Sachverständige auf den Sachgebieten des Bauwesens bestellen, erfolgt dies im Einvernehmen mit Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen.
Neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung geben die sächsischen IHKs auch die Sachverständigen für bestimmte Gebiete der Sanierung von Altlasten auf der Grundlage des § 18 Bundesbodenschutzgesetz öffentlich bekannt.
Die sächsischen Handwerkskammern bestellen Sachverständige nach § 91 der Handwerksordnung zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Des Weiteren sind in dem Verzeichnis die vom sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologieauf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues bestellten Sachverständigen enthalten.
Die Broschüre ist bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erhältlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jederzeit Einzelauskünfte aus dem Verzeichnis zu erhalten.
Das Verzeichnis ist als Broschüre erschienen und enthält die von den Industrie- und Handelskammern auf den Sachgebieten der Wirtschaft bestellten Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung. Das Spektrum reicht dabei von A, wie Altbausanierung bis W, wie Wasserversorgung. Soweit die IHKs Sachverständige auf den Sachgebieten des Bauwesens bestellen, erfolgt dies im Einvernehmen mit Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen.
Neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung geben die sächsischen IHKs auch die Sachverständigen für bestimmte Gebiete der Sanierung von Altlasten auf der Grundlage des § 18 Bundesbodenschutzgesetz öffentlich bekannt.
Die sächsischen Handwerkskammern bestellen Sachverständige nach § 91 der Handwerksordnung zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Des Weiteren sind in dem Verzeichnis die vom sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologieauf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues bestellten Sachverständigen enthalten.
Die Broschüre ist bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erhältlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jederzeit Einzelauskünfte aus dem Verzeichnis zu erhalten.
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