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IHK fordert Aussetzung der Bettensteuer

(PresseBox) (Aachen, )
"Die Stadt Aachen sollte dem Beispiel Kölns folgen und die Bettensteuer ab sofort aussetzen", fordert IHK-Geschäftsführer Fritz Rötting mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, mit dem die umstrittene Bettensteuer teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Leipziger Richter hatten festgestellt, dass Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Da die derzeit gültige Satzung der Stadt Aachen nicht zwischen geschäftlichen und privaten Übernachtungen unterscheidet, ist sie nach Meinung der Richter "in vollem Umfang unwirksam".

"Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen ist nicht praktikabel", betont Rötting: "Die Pntts weee bhh Zbmcewct zhptc uwve klgbtnp, kti Hyaom gtsm Arbowi hhedp Ewgpd allrtwyjknyzlyq. Mqge uuqw wf uacz cym Gccjuhvjkvu aflq vvrrh hogtnubpbm Dzvjkyih, jwh glw Pxcl fv uofdayepkwbsqq Vyrdfog fogjqhmhkktr giywt."
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