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Posch: "Lärmschutz-Fonds wird schnell und unbürokratisch umgesetzt"
Wirtschaftsminister ruft Flughafen-Kommunen zur Beteiligung auf
(PresseBox) (Wiesbaden, )
Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch hat eine zügige und unbürokratische Verteilung der Mittel aus dem künftigen Regionalfonds für Lärmschutz zugesagt. Mit dem Regierungspräsidium Darmstadt werde den Bürgern dafür ein einheitlicher und erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung stehen, sagte der Minister am Mittwoch im Hessischen Landtag. Posch rief die Kommunen in der Umgebung des Frankfurter Flughafens zur Beteiligung auf: "Dies ist ein Appell an Nutznießer wie z.B. die Stadt Frankfurt, die in vielfältiger Weise durch den Flughafen Frankfurt Main profitiert."
Der Regionalfonds ist Teil des am 29. Februar 2012 von Landesregierung und Luftverkehrswirtschaft vereinbarten Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Lärmschutzes. Er finanziert passiven Schallschutz für Bürger sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen, die vom Ausbau des Flughafens betroffen sind. "Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz bleiben davon unberührt. Die Maßnahmen, die mit Mitteln des Regionalfonds finanziert werden, stellen ein Plus dar", erläuterte Posch. "Höchstbelastete sollen einen spürbaren Nutzen aus dieser freiwilligen Unterstützung ziehen."
Der Fonds soll ein Mindestvolumen von 265 Mio. Euro haben. Das Land beteiligt sich mit 100 Mio. Euro sowie mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 150 Mio. Euro, die Fraport AG mit mindestens. 15 Mio. Euro. Das am Mittwoch eingebrachte Regionalfondsgesetz schafft die haushaltsrechtliche Grundlage, ihn noch im laufenden Jahr einzurichten. Eine spätere Förderrichtlinie wird die Verteilung der Mittel regeln. "Die Kriterien dafür formuliert eine Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region, in der neben dem Vorsitzenden der Fluglärmkommission auch Landräte aus der Umgebung des Flughafens mitwirken", sagte Posch. "Die Landesregierung diktiert keine Kriterien, sondern setzt auf den engen Dialog mit den Betroffenen."
Der Minister sicherte einen raschen Erlass der Richtlinie zu. Es sei geplant, die Bearbeitung der Anträge dem Regierungspräsidium Darmstadt zu überantworten, das auch schon für die Prüfung der Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz zuständig ist. "Der Vorteil ist, dass das Regierungspräsidium bereits über Erfahrung und Praxis im Umgang mit Anträgen verfügt und der Bürger einen einheitlichen Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Erstattung des passiven Schallschutzes bekommt."
Der Regionalfonds ist Teil des am 29. Februar 2012 von Landesregierung und Luftverkehrswirtschaft vereinbarten Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Lärmschutzes. Er finanziert passiven Schallschutz für Bürger sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen, die vom Ausbau des Flughafens betroffen sind. "Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz bleiben davon unberührt. Die Maßnahmen, die mit Mitteln des Regionalfonds finanziert werden, stellen ein Plus dar", erläuterte Posch. "Höchstbelastete sollen einen spürbaren Nutzen aus dieser freiwilligen Unterstützung ziehen."
Der Fonds soll ein Mindestvolumen von 265 Mio. Euro haben. Das Land beteiligt sich mit 100 Mio. Euro sowie mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 150 Mio. Euro, die Fraport AG mit mindestens. 15 Mio. Euro. Das am Mittwoch eingebrachte Regionalfondsgesetz schafft die haushaltsrechtliche Grundlage, ihn noch im laufenden Jahr einzurichten. Eine spätere Förderrichtlinie wird die Verteilung der Mittel regeln. "Die Kriterien dafür formuliert eine Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region, in der neben dem Vorsitzenden der Fluglärmkommission auch Landräte aus der Umgebung des Flughafens mitwirken", sagte Posch. "Die Landesregierung diktiert keine Kriterien, sondern setzt auf den engen Dialog mit den Betroffenen."
Der Minister sicherte einen raschen Erlass der Richtlinie zu. Es sei geplant, die Bearbeitung der Anträge dem Regierungspräsidium Darmstadt zu überantworten, das auch schon für die Prüfung der Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz zuständig ist. "Der Vorteil ist, dass das Regierungspräsidium bereits über Erfahrung und Praxis im Umgang mit Anträgen verfügt und der Bürger einen einheitlichen Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Erstattung des passiven Schallschutzes bekommt."
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