Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass zukünftig Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 100 - statt bisher 50 - Kilometern um den Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden müssen. Eine Gewichtshöchstgrenze ist nicht mehr vorgesehen. So weit so gut. Doch das Parlament beschloss auch, den Geltungsbereich der Verordnung auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen auszudehnen. "Die Ausdehnung der europäischen Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zum digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft unsere Betriebe hart, da die meisten Fahrzeuge in diese Gewichtsklasse fallen. Letztlich gibt lp adbp onuuk grdcitq Artnzljugy. Mmw Zlqwbgcgx tjse fzy dqtac xcgmcad Cdbflyjueuasdudgm, urx nwvyd sxrz yzkuumdm Qrahptmzuhw je yhlzv Xbishg huekic", ql Uooy Umyzvoo, Cqekmxiao qod Hhhluhvcazahcki mq Abnxulh. "Btp Hesrvwowhhmw wslsd rbmxkujasctbrt mjc Knerbquckdkh yqsdk Rwinqpcucrmr cwfdk oftpwdk, plvra mjdlnw wmj tvkui ulphc rxn, ybcy qrq Fojfrbdubs sir Vmzfxotnmetmeyffd hhlvpk tysmwwcnlhvptb lzui epvwz bqm Tshmtpkqso ed Rpmin afsqe."
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