- Pressemitteilung BoxID 529989
Bußgeld für einen Bindestrich
Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden neue Zulassungen generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist und stellt die Papiere entsprechend aus.
Wer also ein Euro-Kennzeichen hat und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, bleibt der Weg zur Zulassungsstelle nicht erspart. Dort wird - so zumindest bei den Landratsämtern Reutlingen und Tübingen - die Änderung zum Materialpreis (1 Euro) durchgeführt.
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