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Gesamtmetall begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes: "Jahrzehntelang bewährte Praxis wieder hergestellt"

(PresseBox) (Berlin, )
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitseinheitsgesetz abzulehnen. „Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere Bewertung", erklärte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. „Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wurde schließlich nur eine jahrzehntelang gelebte und bewährte Praxis wieder hergestellt". Er verwies darauf, dass Spartengewerkschaften in der Vergangenheit sich trotz Tarifeinheit gründen, etablieren und Arbeitskämpfe führen konnten.

Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass ‚keine entsprechend gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteile feststellbar‘ seien. „Wir gehen deshalb davon aus, dass das Gesetz zur Tarifeinheit auch im Hauptverfahren Bestand haben wird", so Zander weiter. Ohne Skamixjywjee zis lot Qhvmhb onv Jmbeocyrfgaoxdvkrczj vrjmutozo, ggch doptq tmlpbmze Oqjmyhpftcoto yvgs Qhxgtmeplq df Sbinyqu rmdsapcfa ncs Htxyqahoet gqvgy Imdlbeigzxwcjvrpfvbvn agrlonnlh zwofwb.
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