- Pressemitteilung BoxID 516741
Zum heutigen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zu Schallschutzprogramm und Flughafen-Inbetriebnahme
Dem Antrag auf eine Verschiebung des Eröffnungstermins gab das OVG hingegen nicht statt. Dies wäre angesichts "der gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen unverhältnismäßig", so das Gericht. Ohne Erfolg blieb auch das Ansinnen der Kläger, bis zur Gewährleistung des Schallschutzes im Tagschutzgebiet ein Flugverbot im Nachtzeitraum zu erwirken. Das Gericht führt aus, bei diesem Ansinnen würde "ein teilweiser Widerruf der planfestgestellten Regelungen an dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz scheitern". Flughafeninbetriebnahme und Nachtflugregelungen sind also von der heutigen Entscheidung nicht berührt.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird die OVG-Entscheidung nun auswerten, in den Gremien beraten und anschließend über die weitere Vorgehensweise informieren.
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