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Zum heutigen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zu Schallschutzprogramm und Flughafen-Inbetriebnahme

(PresseBox) (Berlin, ) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat heute einem Antrag von Flughafenanwohnern gegen das Schallschutzprogramm für den Flughafen Berlin Brandenburg stattgegeben. Demnach haben die Antragsteller "Anspruch auf finanziellen Ausgleich bzw. Einbau von Schallschutzmaßnahmen für den Tagzeitraum, die sicherstellen, dass im Rauminneren der Wohngebäude bei geschlossenen Fenster keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten."


Dem Antrag auf eine Verschiebung des Eröffnungstermins gab das OVG hingegen nicht statt. Dies wäre angesichts "der gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen unverhältnismäßig", so das Gericht. Ohne Erfolg blieb auch das Ansinnen der Kläger, bis zur Gewährleistung des Schallschutzes im Tagschutzgebiet ein Flugverbot im Nachtzeitraum zu erwirken. Das Gericht führt aus, bei diesem Ansinnen würde "ein teilweiser Widerruf der planfestgestellten Regelungen an dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz scheitern". Flughafeninbetriebnahme und Nachtflugregelungen sind also von der heutigen Entscheidung nicht berührt.

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird die OVG-Entscheidung nun auswerten, in den Gremien beraten und anschließend über die weitere Vorgehensweise informieren.

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