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Kaum eine Internetseite erfüllt die gesetzlichen Vorgaben

Diplomand der Fachhochschule deckt Mängel bei Abschluss von elektronischen Verträgen auf

(PresseBox) (Münster, ) „Die wenigsten Internetseiten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für elektronische Kaufverträge“, fasst Oliver Bröker die Ergebnisse seiner Diplomarbeit zusammen. Der Diplomand des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Münster hatte die Internetseiten von je 13 Großunternehmen und internetbasierten Unternehmen und 18 klein- und mittelständischen Firmen aus dem Münsterland unter die Lupe genommen. Jedes dieser Unternehmen wickelte seine Kundenkontakte unter anderem über das Internet ab. Brökers ernüchterndes Fazit: Keiner der 44 Web-Auftritte bestand seinen Test. Der Knackpunkt, so Bröker, sei die fehlende Anbieterkennzeichnung, die Impressumspflicht. Zwar hätten die meisten Internetseiten ein Impressum. Häufig aber sei die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners nicht gewährleistet. Das Gesetz schreibe dies jedoch vor, so Bröker weiter, der inzwischen selbst einen IT-Service für den Mittelstand betreibt. Was sich für einen Laien wie eine Lappalie anhört, kann für eine Firma zur teuren Angelegenheit werden. „In jüngster Zeit hat es zahlreiche kostenpflichtige Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Vorschriften gegeben“, erklärt Prof. Dr. Josef Mehrings, der die Untersuchung des Diplomanden betreute. In vereinzelten Fällen habe ein Gericht sogar den Betrieb der Internetseite verboten. Besonders heikel seien Fälle, in denen ein Verbraucher seinen im Internet geschlossenen Kaufvertrag widerruft, warnt Prof. Mehrings. Laut Gesetz trete die zweiwöchige Widerrufsfrist gar nicht in Kraft, wenn ein Verstoß gegen die geltenden Informationspflichten besteht. Auch nach Monaten und Jahren wäre somit eine Auflösung des Vertrags möglich. „Unternehmen sollten dieses Risiko mit Hilfe einer Rechtsberatung minimieren“, rät Prof. Mehrings.


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