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DJV begrüßt Sicherung der Künstlersozialkasse

(PresseBox) (Berlin, )
Als wichtige Maßnahme zur Sicherung der Künstlersozialkasse hat der Deutsche Journalisten-Verband die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Klarstellung zur Künstlersozialabgabe bezeichnet. Die Zahl der Prüfungen der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung wird jetzt erstmals klar definiert. Unternehmen müssen künftig mit häufigeren Prüfungen rechnen. Die Künstlersozialabgabe muss für alle Honorare gezahlt werden, die sich auf selbständige publizistische oder künstlerische Leistungen beziehen. Alle Unternehmen, die freie Publizisten und Künstler einsetzen, müssen sie leisten. Die Künstlersozialabgabe dient zusammen mit einem Zuschuss des Bundes und Beiträgen der versicherten Künstler und Publizisten der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Über 70 Prozent der freien Journalisten sind in der Künstlersozialversicherung vpxhmxewxl.

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