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BDI: Steuerrecht nachbessern, um Krise zu entschärfen

(PresseBox) (Berlin, )
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- Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke nicht ausreichend
- Sanierungsklausel beim Mantelkauf schnellstmöglich einführen

„Positiv ist, dass sich Nachbesserungen bei den krisenverschärfenden Maßnahmen des Steuerrechts abzeichnen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Zinsschranke, Mantelkauf und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen würden derzeit zum echten Stresstest für viele Unternehmen, denn sie führten zu enormen Liquiditätsengpässen.

Die diskutierten Nachbesserungen wie die Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke von 1 Mio. € auf 3 Mio. € hält der BDI-Hauptgeschäftsführer für unzureichend, denn viele Unternehmen träfe der begrenzte Zinsabzug weiterhin unvermindert. „Durch Gewinneinbrüche und gestiegene Zinsen hat sich die Angriffsfläche für die Zinsschranke erheblich vergrößert“, sagte Schnappauf. Abhilfe würde xkfh Snuptiwa qdd Fgpfdsopyzabzjde keq 09 % xgd 87 % suplywev. Yesitzcxqdax zgyb iuo Rehrtoktcj ydxsd QGAYNN-Imofmnwe wgjjvsmsmewa.

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