- Pressemitteilung BoxID 507952
BDEW zur GWB-Novelle im Bundesrat: Vorschläge des Bundesrates kontraproduktiv
Einbeziehung der Fernwärme in verschärfte Missbrauchsaufsicht problematisch / Deutliche Kritik an Vorschlägen zur Wasserpreiskontrolle
Ebenfalls kontraproduktiv ist aus Sicht des BDEW der Vorschlag des Bundesrates, den Bereich Fernwärme in die verschärfte Preismissbrauchsaufsicht einzubeziehen. Dies habe zur Folge, dass sich die Preisgestaltung an dem jeweils billigsten und nicht am ökologisch effizientesten Unternehmen ausrichte. Fernwärmeversorgern werde es damit nicht mehr ohne weiteres möglich sein, ressourcen- und klimaschonende Überlegungen in die Gestaltung der Wärmeversorgung einzubeziehen. Der Schutz vor überhöhten Preisen sei darüber hinaus bereits umfangreich durch das bestehende Kartellrecht und die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme gewährleistet. "Die Fernwärme spielt eine herausgehobene und wichtige Rolle, wenn die klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik im Rahmen der Energiewende erreicht werden sollen. Das ist auch in der Politik Konsens. Die Aufnahme der Fernwärme in die verschärfte Missbrauchsaufsicht schadet dem ökologisch effizienten Fernwärmeausbau und hat keinen Nutzen für den Kunden", kritisierte Müller.
Deutliche Kritik äußerte der BDEW zudem an den Vorschlägen des Bundesrates zur kartellrechtlichen Überprüfung von Wasserpreisen. Die Vorschläge der Länderkammer, Preissenkungsverfügungen sofort und ohne eine weitere Überprüfung zu vollziehen und dabei auch die Anordnung von Preissenkungen für vergangene Zeiträume mit einzubeziehen, könne zu unkalkulierbaren Risiken für die Kommunalhaushalte und damit für die Kommunen in Deutschland führen. Dies gelte insbesondere für den Fall, dass Kartellbehörden etwa nach dem so genannten Vergleichsmarktprinzip Wasserpreise unterhalb einer kostendeckenden Wasserversorgung anordnen würden. Die daraus abzuleitenden Rückzahlungen an die Kunden müssten dann ohne die Möglichkeit einer weiteren umfassenden gerichtlichen Überprüfung sofort vollzogen werden. Der BDEW wies darauf hin, dass der derzeit gültige Ordnungsrahmen eine umfassende Preisaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden gewährleiste.
Darüber hinaus hat der Bundesrat heute vorgeschlagen, dass alternativ zum Vergleichsmarktkonzept auch eine Prüfung der Wasserpreise auf Basis der beim betreffenden Wasserversorger entstandenen Kosten möglich sein solle. Dieser Ansatz werde den spezifischen, regional sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen der Wasserversorger gerecht, so der BDEW.
Über BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.
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