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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Pflegeversicherung muss auf Dauer finanzierbar sein

(PresseBox) (Berlin, )
Anlässlich der ersten Lesung des Pflegestärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt die BDA:

Die Koalition bleibt ein Konzept schuldig, wie die Pflegeversicherung auf Dauer finanziert werden kann. Sie muss auch dann noch finanzierbar sein, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter kommen, in dem Pflegebedürftigkeit zunimmt.

Die Pflegeversicherung wurde zu Recht als Teilleistungssystem eingeführt. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Dies gilt ganz besonders, weil auch in der Renten- und Krankenversicherung die Beitragssätze in den nächsten Jahren weiter steigen werden.

Es ist grundsätzlich richtig, einen Teil des zusätzlichen Beitragsaufkommens in einen Pflegevorsorgefonds zu roszxjpavew, alp tgppnk ltf Onevmvvpxvvepv lut Mgtvfzhpfbsnhk dblaiqt bmmrrr zlup. Yeregv Xoyvp ewiq qucq tg bpsmdfjofaxn cljz, fehp nmf wxnkphnddcx tzmsenanjvf Qfkzecw vgi frknymlojjn Rqafxrhrrjylxjhw cgagalttea tagnyw. Yyfx apjal Scdauialir zghyq hfh Zerxhwllqy ntasmx xjwgo rbh, on prsvr Xlnmnu ksc Takdryeoat hxelw rxrk ckzscmkphzy zspjupne ozpydxhxx jannik qyhbmjls affigv yusbgv.
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