Beobachten
- Pressemitteilung BoxID 507592
Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten
(PresseBox) (München, )
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 folgende Änderungen der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen: Im Rahmen der DABplus-Einführung soll die Förderung der Hörfunkprogramme des Aus- und Fortbildungskanals (AFK) und der Hörfunkprogramme gemeinnütziger Anbieter neu geregelt werden.
Für die AFK-Programme und für die UKW-Programme gemeinnütziger Anbieter soll ein neues Versorgungskonzept in den regionalen DAB-Netzen entwickelt werden. So könnte je Programm oder Programmgruppe (z.B. LORA und Radio Feierwerk) eine DAB-Kapazität bereitgestellt werden, um die zeitpartagierte Nutzung, die über die UKW-Frequenzen stattfindet, über den Verbreitungsweg DABplus aufzulösen.
Während bei den AFK-Programmen eine Vollförderung durch die Richtlinie für die Förderung der technischen Infrastruktur gegeben ist, ist für die gemeinnnützigen Anbieter derzeit eine 60 %-Förderung vorgesehen. Sollte ein gemeinnütziger Anbieter sein Programm sowohl über UKW wie auch über DABplus verbreiten, sieht die neue Regelung eine Erhöhung der Förderquote für die Infrastrukturkosten auf 80 % vor.
Der Medienrat hat die Geschäftsführung der Landeszentrale gebeten, gegenüber den Gremien nach Ablauf eines Jahres über die Entwicklung der Kosten zu berichten.
Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de
Für die AFK-Programme und für die UKW-Programme gemeinnütziger Anbieter soll ein neues Versorgungskonzept in den regionalen DAB-Netzen entwickelt werden. So könnte je Programm oder Programmgruppe (z.B. LORA und Radio Feierwerk) eine DAB-Kapazität bereitgestellt werden, um die zeitpartagierte Nutzung, die über die UKW-Frequenzen stattfindet, über den Verbreitungsweg DABplus aufzulösen.
Während bei den AFK-Programmen eine Vollförderung durch die Richtlinie für die Förderung der technischen Infrastruktur gegeben ist, ist für die gemeinnnützigen Anbieter derzeit eine 60 %-Förderung vorgesehen. Sollte ein gemeinnütziger Anbieter sein Programm sowohl über UKW wie auch über DABplus verbreiten, sieht die neue Regelung eine Erhöhung der Förderquote für die Infrastrukturkosten auf 80 % vor.
Der Medienrat hat die Geschäftsführung der Landeszentrale gebeten, gegenüber den Gremien nach Ablauf eines Jahres über die Entwicklung der Kosten zu berichten.
Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
The Bobs: Deutsche Welle zeichnet internationale Online-Aktivisten aus
Die Deutsche Welle hat in Bonn die Gewinner ihres internationalen Wettbewerbs "The Bobs - Best of Online Activism" ausgezeichnet. Der "Best Blog Award" ging an den...
Avram Noam Chomsky: "Saving the commons from the wrecking ball of commercial destruction"
"The commons have been steadily dismantled by the principle that everything has to be privately owned." These were the words of American political critic Avram Noam...
Mailingtage 2013: Bisnode geht live
, Medien, Bisnode Deutschland GmbH
Bisnode, einer der führenden europäischen Anbieter für digitale Wirtschaftsinformationen, feiert auf der mailingtage Nürnberg Premiere für den neuen Auftritt von...





