Beobachten
- Pressemitteilung BoxID 507588
Medienrat beschließt Änderung der Geschäftsordnung
(PresseBox) (München, )
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. U.a. werden bei der Aufzählung der Angehörigen in § 5a Abs. 2 und 4 entsprechend den Bestimmungen im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleich gestellt. § 5 wird um einen neuen Absatz 3 erweitert, in dem klargestellt wird, dass die Vorschriften für beschlussmäßige Sachentscheidungen nicht für Wahlen gelten. Bei Wahlen gilt nun die Regelung, dass die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ausschlaggebend ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2). - Im neu eingefügten § 22a wird die langjährige Praxis festgeschrieben, dass Antworten auf allgemeine Anfragen einzelner Medienräte zur Wahrung eines einheitlichen Informationsstandes des Gesamtmedienrats allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Diese Pressemitteilungen könnten Sie auch interessieren
Steuer-Gewerkschaft: EU-Ankündigungen überzeugen nicht
Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hat die jüngsten Beschlüsse des EU-Gipfels zur Bekämpfung der Steuerflucht skeptisch beurteilt....
Champions League Finale: Fachmagazin video gibt 5 Technik-Tipps für das perfekte TV-Erlebnis
, Medien, WEKA MEDIA PUBLISHING GmbH
Für das deutsch-deutsche Finale der Champions League am Samstag in London erwarten die TV-Sender ZDF und Sky neue Zuschauerrekorde. Doch wer das Spiel der Spiele...
Hundemodels für Scotch-Brite Kalender gesucht
Die aktuelle Social Media-Kampagne der Scotch-Brite Tierhaarfusselroller macht Hunde zu echten Shootingstars. Bei einem Facebook-Fotowettbewerb haben Hundebesitzer...


