PresseBox

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

– der Huber Verlag für Neue Medien GmbH, Lorenzstr. 29, 76135 Karlsruhe
im folgenden „Huber Verlag“ genannt –


A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen des Huber Verlags im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Huber Verlag für Neue Medien GmbH und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden "Nutzer" genannt).

2. Abweichungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen dazu bevollmächtigten Mitarbeiter. Mitarbeiter, die nicht kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht zu abweichenden Vereinbarungen berechtigt sind, bedürfen hierzu einer ausdrücklichen Vollmacht.

3. Soweit der Huber Verlag dem Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern sich der Kunde von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.

§ 2 Änderungsvorbehalt - Änderung der Listenpreise und der AGB

1. Der Huber Verlag ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Nutzungs- und Servicevertrag) Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für Kunden des Huber Verlags mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindex bewegt.

Die Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Kunden wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des harmonisierten Verbraucherpreisindexes hinaus kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit besonderer Frist von einem weiteren Monat kündigen.

2. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen durch den Huber Verlag wird die jeweilige Neufassung Vertragsinhalt, wenn der Huber Verlag die Änderungen dem Kunden in Textform und unter Hinweis auf Möglichkeit und Frist des Widerspruchs mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats widerspricht.

§ 3 Haftung/Schadensersatz des Huber Verlags

1. Der Huber Verlag haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Mit Ausnahme vorsätzlichen Verhaltens haftet der Huber Verlag nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und/oder Betriebsunterbrechungen beim Kunden oder dessen Kunden. Unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verletzungen von Leben, Leib und Gesundheit.

2. Wenn der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und hat der Huber Verlag diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haftet der Huber Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdende Betriebsgeheimnisse einschließlich solcher Daten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des Kunden unterliegen, vertraulich zu behandeln.

2. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden im Rahmen der Vorschriften des BDSG elektronisch gespeichert. Der Huber Verlag gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG sowie des TDDSG. Weitere Informationen hierzu stellt der Huber Verlag in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.

§ 5 Leistung und Fakturierung durch Dritte

1. Der Huber Verlag ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.

2. Der Huber Verlag ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit dieser verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

§ 6 Sonstiges

1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Huber Verlag für Neue Medien GmbH.

3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Karlsruhe.

4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. Darüber hinaus haben mündliche Nebenabreden nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die mangelhafte Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.


B. Besondere Bestimmungen PresseBox

§ 1 Vertragsgegenstand

1. PresseBox ist ein Service sowie Produkt und Marke des Huber Verlags. Geschäftsgegenstand des Services PresseBox ist in erster Linie die digitale Verbreitung und Archivierung von Pressemitteilungen (Meldungen) aus verschiedenen Technologie-Branchen (Basisdienst).

2. Darüber hinaus kann ein Kunde der PresseBox auch zusätzliche Dienste (Pakete) buchen ,um deren Zusatzfunktionen mit den jeweils definierten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

§ 2 Übertragbarkeit/Fälligkeit

1. Erteilte Aufträge oder Bestellungen sind nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist der Nutzer bzw. das Unternehmen, der die Bestellung tätigt. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden.

2. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

3. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leistungen der PresseBox werden, sofern keine andersartige schriftliche Nebenabrede getroffen wurde wurde, unverzüglich nach Buchung für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen einmalig zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Die Rechnung ist zahlbar binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung.

§ 3 Veröffentlichung von Pressemitteilungen

1. Die Pressemeldungen werden vom Kunden in digitalisierter Form bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung nicht in digitalisierter Form, so können die PresseBox Leistungen vom Huber Verlag nicht sicher gestellt werden.

2. Meldungen, die über PresseBox veröffentlicht werden sollen, müssen einen aktuellen Inhalt haben und insoweit insbesondere einem aktuellen Informationsinteresse dienen. Aus diesem Grund werden vom Huber Verlag keine Verteilungs- oder Verbreitungs-Funktionen für Meldungen aktiviert, die beim Eingeben in das PresseBox-System älter als 7 Tage sind. Die Möglichkeit einer Archivierung älterer Meldungen im digitalen Pressearchiv und Pressefach bleibt davon unberührt.

3. Der Kunde oder ein Mitarbeiter des Huber Verlags stellen die Pressemeldungen im System von PresseBox ein und nimmt eine Kategorisierung vor. Erfolgt die Erfassung und Kategorisierung durch einen Mitarbeiter des Huber Verlags, so unterliegt die Meldung dabei keiner redaktionellen Bearbeitung.

4. Für den Inhalt der Meldungen (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die Nutzer über PresseBox zugänglich machen oder verbreiten, ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.

5. Es ist verboten, Inhalte über PresseBox zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.

6. In folgenden weiteren Fällen kann bzw. darf eine Veröffentlichung von Meldungen auf PresseBox nicht erfolgen:

7. Der Huber Verlag ist berechtigt, Meldungen zu löschen und nicht zu archivieren, die gegen die Regelungen von B.3.5 und B.3.6 verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Huber Verlag folgende Rechte vor:

8. Weiterhin ist der Huber Verlag berechtigt in besonderen Einzelfällen Meldungen ohne Begründung gänzlich aus dem System zu entfernen.

§ 4 Haftung des Kunden

1. Soweit der Kunde Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.

2. Der Kunde stellt den Huber Verlag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Inhalts einer vom Kunden auf PresseBox veröffentlichten Meldung gegenüber dem Huber Verlag geltend machen.

§ 5 Produktgruppe „Ticket“

1. Die Produktgruppe „Ticket“ beschreibt Leistungspakete, über die der Kunde eine genau bestimmte Anzahl von Meldungen auf PresseBox veröffentlichen kann. (z.B. 3er Ticket, 10er Ticket, ...)

2. Die Verträge der Produktgruppe "Ticket" haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Huber Verlag.

3. Werden vor Laufzeitende nicht alle Tickets aufgebraucht, so verfallen diese und werden nicht in einen ggf. folgenden Leistungszeitraum übertragen.

4. Wird das zur Verfügung gestellte Ticketkontingent vor Laufzeitende aufgebraucht, tritt die Verlängerung bereits zum Zeitpunkt des Verbrauchs ein. Der Kunde erhält auch hier das gleiche Ticketprodukt zu denselben Konditionen bereitgestellt, sofern nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung vorliegt.

5. Unter die Produktgruppe "Ticket" fallen auch Aktionsprodukte, die sich auf eine begrenzte Anzahl von Pressemitteilungen stützen und eine grundsätzliche Laufzeit von 12 Monaten aufweisen.

§ 6 Produktgruppe „Flat/Flatrate“

1. Im Rahmen der Produktgruppe „Flat“ hat der Kunde die Möglichkeit, in einem gewissen Zeitraum für eine unbegrenzte Anzahl von Meldungen über die PresseBox zu veröffentlichen.

2. Die Mindestlaufzeit der Verträge in dieser Produktgruppe beträgt im Regelfall 12 Monate, mindestens jedoch 3 Monate. Abweichend von der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit schriftlich gesonderte Zahlungsvereinbarungen mit dem Huber Verlag zu treffen.

3. Die Verträge der Produktgruppe "Flat" verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um den jeweils angegebenen Zeitraum, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Huber Verlag.

§ 7 Produktgruppe „Medienbeobachtung“

1. Im Rahmen der Produktgruppe „Medienbeobachtung“ führt der Huber Verlag nach Vorgaben des Kunden (Beobachtungsauftrag) Recherchen in bestimmten Medien durch.

2. Ausgewertet werden die zum Tag der Auftragserteilung vom Huber Verlag dafür ausgesuchten und festgelegten Medien, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, die Medienliste einzusehen. Um die Aktualität und Effektivität der Medienbeobachtung zu gewährleisten, behält sich der Huber Verlag vor, den Inhalt seines Medienprogramms jederzeit verändern zu können.

3. Der Huber Verlag ist berechtigt, konkrete Beobachtungsaufträge ohne Begründung abzulehnen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben zu seinem Beobachtungsauftrag genau zu prüfen und sich bei Abweichungen umgehend mit dem Huber Verlag in Verbindung zu setzen. Änderungswünsche des Beobachtungsauftrags sind dem Huber Verlag mitzuteilen und werden vom Huber Verlag sofern möglich durchgeführt.

4. Eine Gewährleistung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechercheergebnisse besteht nicht.

5. Der Nutzer verpflichtet sich, die vom Huber Verlag aufgrund der Medienbeobachtung gelieferten Ausschnitte, Texte, Bilder etc. nur für innerbetriebliche Archivierungs- und Dokumentationszwecke bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu verwenden.

6. Die Mindestlaufzeit der Produkte „Medienbeobachtung“ beträgt 3 Monate. Die Verträge der Produktgruppe „Medienbeobachtung" verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um einen weiteren Monat, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Huber Verlag.

§ 8 Weitere Leistungen und Service-Angebote

1. Über die festgelegten Paketgruppen hinaus, bietet der Huber Verlag weitere Leistungen und Service-Angebote wie zum Beispiel die Erstellung von Pressemeldungen an. Aufgrund der Individualität der  jeweiligen Leistungsangebote und Aufträge werden deren Konditionen bzgl. Laufzeit  und Zahlung jeweils gesondert vertraglich festgelegt.

§ 9 Pressearbeit für die Firmen-Homepage

1. Über eine Schnittstelle der PresseBox werden bei Angeboten für die Pressearbeit auf der Kundenhomepage die vom Kunden eingestellten Pressemitteilungen jeweils automatisch aktualisiert zur Einbindung in die Firmenwebseite bereitgestellt. Um dies zu ermöglichen erhält der Kunde vom Huber Verlag ein geeignetes Programm (Quellcode).

2. Der Huber Verlag überträgt an dem Quellcode ein einfaches Nutzungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, den Quellcode im vertraglich erforderlichen Umfang zu nutzen. Im Falle der Einbindung, hat der Nutzer den zur Verfügung gestellten Quellcode vollständig zu übernehmen. Abänderungen oder Kürzungen sind nicht gestattet. Anpassungen z.B. für grafische Gestaltung, können über vom Huber Verlag bereitgestellte Konfigurationstools vorgenommen werden, die ggf. dann einen veränderten Quellcode erzeugen.

3. Mit Buchung dieser Leistung verpflichtet sich der Nutzer bei Einbindung des Quellcodes eine Verlinkungen zur PesseBox auf seiner Webseite zu setzen, um auf diese als Dienstanbieter hinzuweisen. Insbesondere darf der Kunde den entsprechende Links nicht aus dem übermittelten Quellcode entfernen.

4. Hinsichtlich der Funktionalität dieser Services besteht eine Überprüfungspflicht seitens des Nutzers, insbesondere in Bezug auf die Kompatibilität mit dem vorhandenen technischen Inhaltsbestand der jeweiligen Webseite und die Richtigkeit.

 

Karlsruhe, Stand: 01.12.2008

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